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Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten
Eine Kur zum Abnehmen zahlt die Krankenkasse oder die Rentenversicherung, wenn Übergewicht medizinisch behandelt werden muss. In der Regel geht es um Adipositas, also einen Body-Mass-Index ab 30, oft mit Folgeerkrankungen. Die Maßnahme dauert meist drei Wochen. Erwachsene zahlen bei stationären Aufenthalten in der Regel 10 Euro pro Tag zu. Den Antrag stellen Betroffene gemeinsam mit der Hausarztpraxis.
Das Wichtigste in Kürze
- Stationäre Vorsorge und Reha dauern in der Regel höchstens drei Wochen.
- Die Zuzahlung liegt bei höchstens 10 Euro pro Tag.
- Eine neue stationäre Maßnahme gibt es meist erst nach vier Jahren.
- Ambulante Angebote haben Vorrang vor stationären.
Kur zum Abnehmen: Vorsorge oder Reha?
Umgangssprachlich heißt fast alles „Kur“. Das Sozialrecht unterscheidet zwei Arten von Leistungen. Welche passt, hängt vom Gesundheitszustand ab.
| Merkmal | Vorsorge | Rehabilitation |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 23 SGB V | § 40 SGB V bzw. Rentenversicherung |
| Ziel | Krankheiten vorbeugen | Folgen einer Krankheit mindern |
| Stationäre Dauer | längstens drei Wochen | längstens drei Wochen |
| Wiederholung stationär | nach vier Jahren | nach vier Jahren |
| Zuzahlung ab 18 Jahren | 10 Euro pro Tag | höchstens 10 Euro pro Tag |
Eine Vorsorge kommt infrage, wenn das Gewicht die Gesundheit gefährdet, aber noch keine schweren Folgeerkrankungen bestehen. Eine Reha greift, wenn Adipositas bereits zu Beschwerden geführt hat. Beispiele sind Bluthochdruck, Diabetes Typ 2 oder Gelenkprobleme. Bei beiden Wegen verlängern Krankenkassen den Aufenthalt nur, wenn es medizinisch dringend nötig ist.
Kurzantwort: Eine Kur zum Abnehmen ist entweder eine Vorsorge oder eine Reha. Beide dauern stationär in der Regel höchstens drei Wochen.
Wer die Kur zum Abnehmen bezahlt
Zuständig ist entweder die Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung. Bei Berufstätigen übernimmt oft die Rentenversicherung, wenn die Erwerbsfähigkeit durch die Erkrankung gefährdet ist. Bei Menschen ohne Erwerbsbezug, etwa Rentnern, ist meist die Krankenkasse zuständig. Wer unsicher ist, reicht den Antrag bei einem der beiden Träger ein. Dieser leitet ihn bei Bedarf weiter.
Die Krankenkasse prüft zuerst, ob ambulante Angebote reichen. Erst wenn diese nicht ausreichen, bewilligt sie eine stationäre Maßnahme. Für ambulante Vorsorge in anerkannten Kurorten zahlt sie einen Zuschuss von bis zu 16 Euro pro Tag. Unterkunft und Anreise tragen Versicherte dann weitgehend selbst.
Was eine Abnehmkur kostet
Die Behandlung selbst zahlt der Kostenträger. Erwachsene leisten nur eine Zuzahlung. Die Rentenversicherung verlangt höchstens 10 Euro pro Tag, für höchstens 42 Tage im Kalenderjahr. Bei einer Anschlussreha nach einem Krankenhausaufenthalt sind es höchstens 14 Tage. Ambulante Reha der Rentenversicherung ist zuzahlungsfrei.
| Dauer stationär | Zuzahlung bei 10 Euro pro Tag |
|---|---|
| 21 Tage | 210 Euro |
| 28 Tage | 280 Euro |
| 35 Tage | 350 Euro |
Einige Gruppen zahlen nichts. Dazu gehören Versicherte unter 18 Jahren und Menschen, die während der Reha Übergangsgeld von der Rentenversicherung bekommen. Wer 2026 weniger als 1.583 Euro netto im Monat verdient, kann sich bei der Rentenversicherung befreien lassen. Darüber gilt eine gestaffelte Zuzahlung zwischen 5 und 10 Euro pro Tag.
Kurzantwort: Eine dreiwöchige stationäre Kur kostet bei voller Zuzahlung 210 Euro. Unter 18-Jährige und Geringverdiener zahlen weniger oder nichts.
Wichtig für die Rechnung: Die Rentenversicherung zählt alle stationären Maßnahmen eines Kalenderjahres zusammen. Dazu gehören auch Aufenthalte, die die Krankenkasse bezahlt hat. Wer im Frühjahr schon eine Reha hatte, zahlt im Herbst also womöglich weniger oder gar nichts mehr. Quittungen über geleistete Zuzahlungen sollten deshalb gut aufbewahrt werden. Sie helfen auch, wenn im selben Jahr Zuzahlungen für Medikamente oder Krankenhaus anfallen und die jährliche Belastungsgrenze der Krankenkasse eine Rolle spielt.
Schritt für Schritt zur Kur zum Abnehmen
- Arzttermin: Die Hausarztpraxis dokumentiert Gewicht, Body-Mass-Index und Begleiterkrankungen.
- Bisherige Versuche belegen: Ernährungsberatung, Sportkurse oder ambulante Programme zeigen, dass ambulante Hilfe nicht gereicht hat.
- Antrag stellen: Formular beim zuständigen Kostenträger anfordern und mit ärztlichem Befund einreichen.
- Bescheid abwarten: Bei Ablehnung ist ein Widerspruch möglich, die Frist beträgt einen Monat.
- Klinik wählen: Versicherte können Wünsche zur Einrichtung äußern.
Ablauf in der Klinik
Eine Abnehmkur ist kein Fastenurlaub. Kliniken kombinieren in der Regel Ernährungsschulung, Bewegung und Verhaltenstraining. Ziel ist, dass die neuen Gewohnheiten zu Hause weiter tragen.
Nach der Kur zählt der Alltag. Wer weiter kalorienbewusst essen will, findet Hilfe in einfachen Vergleichen. Einen Einstieg bietet der Beitrag zu den Kalorien von Kartoffeln. Beim Grillen hilft der Beitrag zur kalorienarmen Bratwurst.
Kinder und Jugendliche
Für Kinder unter 14 Jahren sieht das Gesetz bei stationärer Vorsorge in der Regel vier bis sechs Wochen vor. Eine Zuzahlung fällt bei Minderjährigen nicht an. Chronisch kranke Kleinkinder erhalten bei ambulanter Vorsorge in Kurorten einen Zuschuss von bis zu 25 Euro pro Tag.
Fazit
Eine Kur zum Abnehmen läuft als Vorsorge oder Reha über Krankenkasse oder Rentenversicherung. Voraussetzung ist ein medizinischer Grund, meist eine Adipositas mit Folgen für die Gesundheit. Stationäre Aufenthalte dauern in der Regel drei Wochen und kosten Erwachsene höchstens 10 Euro pro Tag. Der Weg führt über die Hausarztpraxis.
FAQ – Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse eine Kur zum Abnehmen?
Ja, wenn ein medizinischer Grund vorliegt und ambulante Angebote nicht ausreichen.
Ab welchem BMI gibt es eine Kur?
Meist ab einer Adipositas, also einem Body-Mass-Index ab 30. Entscheidend ist der ärztliche Befund.
Wie lange dauert eine Abnehmkur?
Stationär in der Regel höchstens drei Wochen, bei dringendem medizinischem Grund länger.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Höchstens 10 Euro pro Tag für Erwachsene.
Wie oft darf man zur Kur?
Stationäre Maßnahmen gibt es in der Regel alle vier Jahre, ambulante Vorsorge alle drei Jahre.
Wer stellt den Antrag?
Die versicherte Person, mit Unterstützung der Hausarztpraxis.
Was tun bei Ablehnung?
Innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen.
Ist ambulante Reha zuzahlungsfrei?
Bei der Rentenversicherung ja.
Gibt es Kuren für Kinder mit Übergewicht?
Ja. Stationäre Vorsorge für Kinder unter 14 dauert in der Regel vier bis sechs Wochen.
Wer ist von der Zuzahlung befreit?
Unter 18-Jährige, Bezieher von Übergangsgeld und auf Antrag Menschen mit weniger als 1.583 Euro netto im Monat.
Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung.
Quellen
- § 23 SGB V: Medizinische Vorsorgeleistungen
- § 40 SGB V: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Deutsche Rentenversicherung: Zuzahlung

Bella schreibt hier über Ernährung und Nährwerte. Sie mag Fragen, auf die man abends noch schnell eine Antwort braucht, und schreibt sie so auf, dass man sie beim ersten Lesen versteht. Quellen stehen unter jedem Beitrag.






